Einfach gekündigt – schon raus aus dem Sozialsystem ?

 

Auf „mehrere Hunderttausend“ schätzt der renommierte Darmstädter Sozialrichter Jürgen Borchert die Zahl der potentiellen Aussteiger, die auf Grund einer „Steilvorlage“ der Arbeitsämter unversehens die Möglichkeit haben, dem Sozialversicherungssystem den Rücken zu kehren.

 

Diese Steilvorlage lieferten die Ämter mit ihrer Weigerung, im Betrieb mitarbeitenden Familienangehörigen im Falle einer Insolvenz des Betriebes Leistungen auszuzahlen. Als Begründung führten die Ämter an, es habe eigentlich gar kein echtes Angestelltenverhältnis bestanden, da die Familienangehörigen weitgehend selbständig im Familienbetrieb mitgearbeitet hätten.

 

Dumm gelaufen, denn Anfang dieses Jahres drehten die ersten Betroffenen den Spieß um, und kündigten ihre Mitgliedschaft mit der Begründung, wenn sie keine Angestellten seien und im Insolvenzfall anders als die übrigen Angestellten keine Leistungen erhielten, dann brauchten sie ja wohl auch keine Beiträge mehr einzuzahlen.

Mit anwaltlicher Hilfe beantworteten sie die ihnen zugeschickten Fragebögen der Ämter, umgingen die dort für Laien kaum erkennbaren Fangfragen, und erhielten bereits nach kurzer Zeit den positiven Bescheid des Endes ihrer Sozialversicherungspflicht incl. der Mitteilung über die Summe der an sie zurückzuzahlenden bisher geleisteten Beiträge.

 

Mittlerweile haben sich diese ersten Fälle herumgesprochen, und eine Welle von Kündigungen hat eingesetzt. Auch in meiner Verwandtschaft wurde bereits eine Kündigung innerhalb von nur etwa vier Wochen positiv beschieden.

Damit haben viele, insbesondere jüngere Menschen nun die Möglichkeit, aber auch die verantwortungsvolle Pflicht, ihre private Altersvorsorge selbst aufzubauen. Auch der Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung ist nun natürlich möglich.

 

Sollten Sie selbst in den Genuss dieser Regelung kommen können und wollen, bzw. sich in Ihrem Verwandten- oder Bekanntenkreis Personen zu diesem Schritt entschließen, so können Sie mich nach erfolgter Bestätigung der Kündigung gern als Berater für Versicherungs- und Vermögensaufbau-Fragen empfehlen. Um diese Kündigung zu erreichen, sollten Sie jedoch in jedem Fall einem entsprechend versierten Anwalt anvertrauen.