Einfach gekündigt – schon raus aus dem Sozialsystem ?
Auf „mehrere Hunderttausend“ schätzt der renommierte
Darmstädter Sozialrichter Jürgen Borchert die Zahl der potentiellen Aussteiger,
die auf Grund einer „Steilvorlage“ der Arbeitsämter unversehens die Möglichkeit
haben, dem Sozialversicherungssystem den Rücken zu kehren.
Diese Steilvorlage lieferten die Ämter mit ihrer
Weigerung, im Betrieb mitarbeitenden Familienangehörigen im Falle einer
Insolvenz des Betriebes Leistungen auszuzahlen. Als Begründung führten die
Ämter an, es habe eigentlich gar kein echtes Angestelltenverhältnis bestanden,
da die Familienangehörigen weitgehend selbständig im Familienbetrieb
mitgearbeitet hätten.
Dumm gelaufen, denn Anfang dieses Jahres drehten die
ersten Betroffenen den Spieß um, und kündigten ihre Mitgliedschaft mit der
Begründung, wenn sie keine Angestellten seien und im Insolvenzfall anders als
die übrigen Angestellten keine Leistungen erhielten, dann brauchten sie ja wohl
auch keine Beiträge mehr einzuzahlen.
Mit anwaltlicher Hilfe
beantworteten sie die ihnen zugeschickten Fragebögen der Ämter, umgingen die
dort für Laien kaum erkennbaren Fangfragen, und erhielten bereits nach kurzer
Zeit den positiven Bescheid des Endes ihrer Sozialversicherungspflicht incl.
der Mitteilung über die Summe der an sie zurückzuzahlenden bisher geleisteten
Beiträge.
Mittlerweile haben sich diese ersten Fälle
herumgesprochen, und eine Welle von Kündigungen hat eingesetzt. Auch in meiner
Verwandtschaft wurde bereits eine Kündigung innerhalb von nur etwa vier Wochen
positiv beschieden.
Damit haben viele, insbesondere jüngere Menschen nun
die Möglichkeit, aber auch die verantwortungsvolle Pflicht, ihre private
Altersvorsorge selbst aufzubauen. Auch der Wechsel von der gesetzlichen
Krankenkasse in die private Krankenversicherung ist nun natürlich möglich.
Sollten Sie selbst in den Genuss dieser Regelung
kommen können und wollen, bzw. sich in Ihrem Verwandten- oder Bekanntenkreis
Personen zu diesem Schritt entschließen, so können Sie mich nach erfolgter
Bestätigung der Kündigung gern als Berater für Versicherungs- und
Vermögensaufbau-Fragen empfehlen. Um diese Kündigung zu erreichen, sollten Sie
jedoch in jedem Fall einem entsprechend versierten Anwalt anvertrauen.