Ihre Stimme zählt
 "Die Frage ist, wie man die Menschheit überreden kann, in ihr eigenes Überleben einzuwilligen"
 Bertrand Russell, 1872-1970, britischer Philosoph und Mathematiker
  Sie sind hier: Familiäre Vorsorge 2010-09-05 
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  Vorsorge in der und für die Familie, denn Geld ist nicht alles !!
Stand: 0000-00-00 
Sehr geehrte Interessenten,

immer wieder spreche ich mit Kunden, die sich sehr intensiv Gedanken darüber machen, wie sie ihre finanzielle Vorsorge so regeln können, dass sie ihren Angehörigen "nicht zur Last fallen".

Was oft vergessen wird, sind klare Vorwegregelungen für den Fall, dass sie selbst wohl noch am Leben, aber nicht mehr entscheidungsfähig sein könnten. Die Spanne der nicht bedachten Verfügungen reicht von der mittlerweile oft besprochenen, aber leider selten tatsächlich getroffenen Patientenverfügung bis zur sog. Grabpflegeversicherung, die im Verbund mit dem Verband der Friedhofsgärtner abgeschlossen wird.

So wohl gemeint einzelne dieser Maßnahmen gedacht sein mögen, in vielen Familien fehlt eine konsequente und umfassende Vorabregelung für den Fall der Fälle.

Dies gilt sowohl für die materielle, wie für die juristische und medizinische Vorsorge. Wie viele ältere Menschen gibt es, deren persönliche Einstellung zu medizinischen, sog. lebenserhaltenden Maßnahmen nicht mehr festzustellen ist und die so zum Gegenstand, ja zum Objekt nicht enden wollender apparatemedizinischer Therapie werden. Und wer, bitte schön, nimmt den Ärzten die Verantwortung und die Sicherheit vor juristischer Verfolgung ab, wenn sie bereit sind, Apparate abzustellen, um ein Sterben in Würde zu ermöglichen ?

Zum einen sollten mit klaren Anweisungen für den Fall der Fälle Angehörige aus ethischen Gewissensnöten und juristischen Sachzwängen befreit werden, soweit dies überhaupt möglich ist. Zum anderen sollten auch Ärzten und Verwaltungsdienststellen klare Weisungen vorliegen.

Stellen Sie sicher, dass auch in Krisensituationen Ihr Wille zum Tragen kommt.
Die wichtigsten Verfügungen, um dies zu gewährleisten sind:

  • die Generalvollmacht,

  • die Vorsorgevollmacht,

  • die Betreuungsverfügung sowie

  • die Patientenverfügung.


  • Die Generalvollmacht
    Mit ihr bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Sie in allen Angelegenheiten vertreten und Entscheidungen für Sie treffen darf. Diese Vollmacht deckt dennoch einige wichtige Bereiche nicht ab. So bedarf es einer gesonderten, ausdrücklichen Vollmacht, dass diese Person berechtigt sein soll, einer ärztlichen Untersuchung zuzustimmen oder auch nicht, und

    einer Therapie oder einer Operation zuzustimmen, die lebensgefährlich sein oder zu nachhaltigen Gesundheitsschäden führen kann,

    dass diese Person auch berechtigt sein soll, über Ihre Unterbringung in Heimen u.ä. zu entscheiden.

    Die Vorsorgevollmacht
    basiert auf § 1896 Abs. 2, Satz 2 BGB. Die Vorsorgevollmacht ergänzt die Patientenverfügung im Bereich der Rechts- und Geschäftsvorfälle. Mit ihr erteilen Sie der von Ihnen benannten Person die Befugnis, für Sie umfassend rechtswirksam tätig zu werden, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungs- und handlungsfähig sein sollten. Bei der Vorsorgevollmacht entfällt i.d.R. die Mitwirkung und Entscheidungsbefugnis eines Vormundschaftsgerichts.

    Die Betreuungsverfügung
    basiert auf § 1101a BGB. Das Vormundschaftsgericht bestellt die von Ihnen benannte Person als Ihren Betreuer. Ihr Betreuer handelt hier unter weiterhin bestehender Kontrolle des Vormundschaftsgericht, das schwerwiegenden Entscheidungen, die Ihr Betreuer für Sie treffen will zustimmen muss.

    Die Patientenverfügung
    Unabhängig von der juristischen Betrachtung haben Sie mit der Patientenverfügung die Möglichkeit, umfassende Willenserklärung zu medizinischen Behandlungen und Eingriffen zu treffen, mit denen Sie Ihren Angehörigen - aber auch den Ärzten - schwerwiegende Entscheidungen abnehmen und sie entlasten.
    Sie haben mit ihr die Möglichkeit, Entscheidungen für die klinische Behandlung bei schwersten und aussichtslosen Erkrankungen und Unfällen zu treffen, die von den behandelnden Ärzten beachtet werden müssen (soweit Ihre Erklärungen mit geltendem Recht übereinstimmen).

    Erstellung von Verfügungen
    Verfügungen müssen schriftlich zu einem Zeitpunkt festgelegt werden, zu dem Sie im vollen Besitz Ihrer geistigen Kräfte sind. Sie müssen zumindest von Zeugen bestätigt werden.
    Ich rate dazu, sie notariell beglaubigen zu lassen und sie ggf. in bestimmten Zeitabständen ebenfalls notariell als weiterhin geltend erneut zu bestätigen.
    Jede Verfügung kann natürlich auch jederzeit widerrufen werden - solange Sie noch handlungs- und entscheidungsfähig sind, der Betreuungsfall also noch nicht eingetreten ist.

    Entscheidungs- und Formulierungshilfen
    Damit eine wohlgemeinte Verfügung nicht nur rechtskräftig ist, was allein schon ein schwieriges Thema ist, sondern auch Ihre persönlichen Wünsche klar zum Ausdruck bringt, gibt es eine Reihe mehr oder weniger kompetent verfasster Informationsschriften.

    Die deutsche Hospiz Stiftung hat anhand einer Check-Liste, mit der Sie auch die Qualität anderer Informationen testen können die Information " Medizinische Patientenanwaltschaft" herausgegeben. Sie können sie unter gegen eine Schutzgebühr dort bestellen.

    Muster
    Als Anregung für eine eigene Regelung finden Sie hier Muster einer Patientenverfügung sowie einer General- und Vorsorgevollmacht.

    Ich betone ausdrücklich, dass es sich bei den hier gegebenen Anregungen in keiner Weise um eine Rechtsberatung handeln soll und kann.
    Die Ausführungen und Muster sollen lediglich dazu dienen, Sie zu entsprechenden Willensentscheidungen zu motivieren, und Ihnen die Vorbereitung für die Beratungsgespräche bei einem Anwalt und / oder Notar zu ermöglichen.

    Wer sich zu diesem Thema eingehender informieren will, dem empfehle ich folgende Internetseiten aufzusuchen:

    Deutsche Hospiz-Stiftung.
    Die Stiftung unterhält Hospize, in denen Menschen in ihrer letzten Lebensphase menschenwürdiges Leben und Sterben ermöglicht wird.

    Deutsche Verfügungszentrale AG.
    Diese Adresse ist für Sie von besonderer Bedeutung, wenn Sie sicherstellen wollen, dass Krankenhäuser, Ärzte und Vormundschaftsrichter erfahren können, ob Sie Verfügungen erstellt haben, und wo diese hinterlegt sind.

    Eine sehr klar gegliederte Darstellung des gesamten Themenkomplexes finden Sie auch auf der Bestellseite der Broschüren des bayerischen Staatsministeriums der Justiz.










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